Ab dem 19. Juni 2026 schreibt der neue § 356a BGB vor, dass B2C-Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen müssen. Wer die Frist verpasst, riskiert Abmahnungen und ein verlängertes Widerrufsrecht von
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Ab dem 19. Juni 2026 schreibt der neue § 356a BGB vor, dass B2C-Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen müssen. Wer die Frist verpasst, riskiert Abmahnungen und ein verlängertes Widerrufsrecht von
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