Ab dem 19. Juni 2026 schreibt der neue § 356a BGB vor, dass B2C-Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen müssen. Wer die Frist verpasst, riskiert Abmahnungen und ein verlängertes Widerrufsrecht von
ContinueUnser fortlaufend geschultes Team verfügt über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen IT-Consulting, eCommerce, ERP, CRM, orientiert an den unternehmerischen Kernkompetenzen. Mit unserem erworbenen Wissen, kombiniert mit umfangreichen und langjährigen Erfahrungen in den Bereichen IT-Strategie, IT-Auswahl und IT-Implementierung realisieren wir unternehmensspezifische Lösungskonzepte. Als wesentliches Ziel jeder Unternehmung sehen wir die Wettbewerbsfähigkeit, die fortlaufend neuen Marktgegebenheit auf Basis neuster technologischer Möglichkeiten gesteigert werden muss.









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