Ab dem 19. Juni 2026 schreibt der neue § 356a BGB vor, dass B2C-Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen müssen. Wer die Frist verpasst, riskiert Abmahnungen und ein verlängertes Widerrufsrecht von 12 Monaten und 14 Tagen.
Was technisch umgesetzt werden muss:
Ein hervorgehobener Button „Vertrag widerrufen“ im Footer, erreichbar ohne Login, führt den Kunden zu einem Widerrufsformular. Nach dem Absenden erhält der Kunde automatisch eine Bestätigungsmail mit seinen Angaben sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs – der Händler wird ebenfalls benachrichtigt.
Unsere Lösung für Shopware:
Wir übernehmen die technische Umsetzung: Button, Formular, automatische E-Mails. Die rechtlichen Texte – Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Formularinhalte – müssen vom Händler selbst oder in Abstimmung mit einem Rechtsdienstleister erstellt werden.
Schreiben Sie uns eine Mail an die info@1st-vision.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular!


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