Digitalpaket: Änderungen im grenzüberschreitenden E-Commerce und bisherigen „MOSS“-Verfahren

Digitalpaket: Änderungen im grenzüberschreitenden E-Commerce und bisherigen „MOSS“-Verfahren

Unternehmen, die im grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Versandhandel („Fernverkauf”) tätig sind, d.h. Waren an private EU-Abnehmer (Nichtunternehmer) mit Sitz im EU-Ausland liefern und dorthin transportieren (sog. B2C-Geschäft), können ab dem 01.07.2021 eine Vereinfachung beim Meldeverfahren in Anspruch nehmen.

Mehr dazu unter:

https://inproduct.sage.de/digitalpaket-aenderungen-im-grenzueberschreitenden-e-commerce-und-bisherigen-moss-verfahren/

Redakteur

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